Mit dem Versprechen, eine lebenslange Garantie auf Neuwagen zu bieten, landete Opel vor Kurzem einen vermeintlich spektakulären PR Coup. Bisher boten Autohersteller maximal 7 Jahre Gewährleistung auf neue Fahrzeuge. Opel geht hier deutlich weiter. Allerdings zeigt sich nun, dass das Service-Versprechen mit einigen gravierenden Einschränukungen versehen ist: So muss sich der Fahrer an eine Begrenzung der Jahres-Laufleistung halten; Kosten für eine anfallende Reparatur werden nur teilweise von Opel übernommen. Auch kann die Garantie bei einem Verkauf des Autos nicht an den neuen Besitzer übertragen werden. Diese und weitere Limitierungen haben nun die Wettbewerbszentrale auf den Plan gerufen, die Opel eine Abmahnung zugestellt hat. Man fordert, dass die Kampagne zur lebenslangen Garantie umgehend eingestellt wird und Opel eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Andernfalls drohe dem Hersteller eine Klage wegen “irreführender Blickfangwerbung”.
Was als PR Coup begann entwickelt sich nun für Opel zu einem Desaster. Erste Stimmen werden laut, die vermuten, dass Opel mit dem spektakulären (Mogel-) Angebot seine zuletzt sehr schlechten Qualitätswerte kaschieren möchte. In jüngster Vergangenheit wurden bis zu 400.000 Opel Fahrzeuge wegen Mängeln in die Werkstätten zurückbeordert. Opel Chef Reilly hatte daraufhin eine attraktive Garantie in Aussicht gestellt, die nun aktuell großflächig beworben wird.
Die “lebenslange” Hilfe endet im Verständnis von Opel jedoch schon bei einer Laufleistung von 160.000 km. Bis 50.000 km werden Materialkosten bei Reparaturen von Opel übernommen – danach steigt der Eigenanteil des Besitzers. Bei 100.000 km sind es demnach bereits 60%. Sofern das Auto verkauft wird kann der neue Besitzer die Garantie nur dann übernehmen, wenn er einen dreistelligen Betrag im Jahr an Opel überweist.
Am Anfang klang das Versprechen sensationell. Jetzt ist die Market mit dem Blitz jedoch gefordert, Schadensbegrenzung zu betreiben.


