Die Scheinwerfer und die Signalanlage sind im PKW sicherlich die wichtigsten Einheiten am Fahrzeug, vor allem bei der Nachtfahrt. Vorgeschrieben sind eine Begrenzungsleuchten, Blinkleuchten, Abblend- und Fernscheinwerfer, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückfahrleuchten, rot leuchtende Rückstrahler und ein Nebelschlusslicht. Erlaubt sind ausserdem zusätzliche Fernscheinwerfer, Nebelscheinwerfer und Tagfahrleuchten (die bei Neuwagen ja nun Pflicht sind). Eine dritte Bremsleuchte ist natürlich auch gestattet, diese muss in dem Fall hochgesetzt sein. Die Nebelscheinwerfer dürfen weiß oder gelb sein, die Anbringung darf jedoch nicht höher als das Abblendlicht erfolgen. Die Streuscheiben eines Scheinwerfes können aus Glas oder aus Kunststoff bestehen. Alte Kunststoff Streuscheiben neigen zum erblinden. Die Rillen in den Streuscheiben sind jedoch gewünscht, diese sind für die Streuung der Lichtstrahlen verantwortlich. Es gibt verschiedene Lichtarten am Fahrzeug die sich durch die Helligkeit, der Reichweite und der Lichtverteilung unterscheiden (müssen). Das Standlicht dient zur sichtbaren Begrenzung des Fahrzeuges und übernimmt nicht die Aufgabe der Fahrbahnausleuchtung, das macht das Abblendlicht meistens asymetrisch um den Gegenverkehr nicht zu blenden. Das Fernlicht leuchtet die gesamte Fahrbahnbreite aus.
Bei einer unterschiedlichen Beladung des Fahrzeuges ändert sich die Leuchthöhe der Scheinwerfer, um auch in dem Fall eine Blendung des Gegenverkehrs zu vermeiden muss die Scheinwerferneigung jederzeit verändert werden können, daher wird die Funktion der Leuchtweitenregulierung auch bei der Tüv-Untersuchung überprüft. Bei älteren Fahrzeugen muss man diese noch von Hand verstellen, bei neueren Fahrzeugen geht das elektronisch, hydraulisch, pneumatisch und mit ganz viel Glück hat mein ein Fahrzeug, welches diese Aufgabe vollautomatisch erledigt. In dem Fall messen Sensoren die Fahrzeugneigung und geben dann dementsprechende Signale an die Stellmotoren der Scheinwerfer weiter.
Um Blendungen zu vermeiden müssen die Scheinwerfer mit einem Einstellgerät eingestellt werden, hier bieten sich jedes Jahr im Oktober die Lichtwochen an, in dem Monat werden Einstellungsarbeiten und Überprüfungen kostenlos in teilnehmenden Fachwerkstätten durchgeführt. Wichtig dabei: Der Reifendruck muss stimmen, das Fahrzeug muss mit einer Person beladen sein, das Fahrzeug muss auf einer ebenen Fläche stehen und die Leuchtweiteneinstellung muss auf 0 bzw. auf der Ausgangsposition stehen.
Zu der Signalanlage gehören neben den Bremsleuchten natürlich auch die Blinker, die Lichthupe, die Rückfahrscheinwerfer und die normale Hupe. Diese Funktionen werden genauso wie die Funktion des Warnblinkschalters bei der Tüv-Untersuchung überprüft, wir raten also jedem Autofahrer zumindestens diese leicht zu überprüfenden Mängel vorher zu beseitigen. Ein defekter Warnblinkschalter kann in der Regel selbst ersetzt werden. Hin und wieder ist auch nur eine Sicherung schuld am Ausfall der Signalanlage / Hupe. Hört man das Blinkrelais schneller “klackern” kann man sich auch ohne vorherige Sichtprüfung sicher sein, dass eine Blinkerbirne ersetzt werden möchte.




