Besitzer von Vans, Kombis und Pickups kennen die Frage: “Kannst du mir mal dein Auto leihen?”. Oft wird diese Frage in der Verbindung mit “Ich muss nur mal kurz…” oder einem “Mal eben…” genannt. Klar, das Sofa kann der Nachbar ja schlecht mit seinem zweisitzigen Roadster transportieren, vor allem nicht wenn das gerade mal in einen VW Caddy passt:
In der Regel sagt man bei sowas ja zu, schließlich will man ja ein guter Freund, guter Nachbar oder ein gutes Familienmitglied sein. Jetzt möchte ich euch mal kurz die Augen öffnen: Was ist wenn es knallt? Was ist wenn der Ausleiher mit dem Fahrzeug ein Unfall hat?
Ein Unfall ist immer schlimm, kann immer passieren und keiner kann sich davon freisprechen. Ob verschuldet oder unverschuldet, solange es “nur” bei Blechschaden geblieben ist kann man die Folgen von so einem Unfall (in der Regel) auch wieder beseitigen. Doch wer kommt für die Folgen auf? Jetzt wird es nicht etwas kleinlich, jetzt wird es wichtig:
Wie bei einer Autoverleihfirma sollte ein Leihvertrag aufgesetzt werden, der genau die Klauseln beinhaltet. Denn schließlich muss vorher geklärt werden wie das Fahrzeug versichert ist. Die Haftpflichversicherung kommt bei einem selbst verschuldeten Unfall für die Schäden am gegnerischen Unfallwagen (etc.) auf. Auf dem eigenen Schaden bleibt der Besitzer sitzen, wenn keine Vollkaskoversicherung, oder eine Vollkaskoversicherung mit Fahrerbindung abgeschlossen wurde.
Bei einem Schaden steigt die Versicherungsprämie von der Haftpflichtversicherung, im Normalfall muss der Halter für diese Kosten aufkommen, auch dies würde ich in einem entsprechenden Leihvertrag aufnehmen, denn die gestiegenen Prämien fallen ja solange an, bis man wieder in der alten Schadenfreiheitsklasse ist. Dann muss man noch die Selbstbeteiligung von der Vollkaskoversicherung mit in den Vertrag aufnehmen. Es macht Sinn das Datum, die Uhrzeit und den Kilometerstand bei der Ausleihe im Vertrag zu notieren, denn für Verkehrsverstöße kommt der Fahrer auf. Es gibt in Deutschland keine sogenannte Halterhaftung für Verkehrsdelikte im “fließenden Verkehr”. Anders sieht es dann bei Delikten im ruhenden Verkehr aus, das wären dann z.B. Tickets für das falsche Parken!
Beim ausgeliehenen Fahrzeug eine Schramme ins Auto gemacht? Oft sind Ersatzteile gar nicht so teuer und man muss keine Versicherung in Anspruch nehmen, aber am besten ist natürlich wenn es zu gar keinem Unfall kommt. Einfacher als ein Vertrag: Einfach den Nachbarn / dem Freund / dem Familienmitglied anbieten selber zu fahren, dann kann man auch gleich beim tragen helfen.







